AGB

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen der „Tanzschule Easy Steps“ (im Folgenden: Tanzschule) und dem Teilnehmer der Tanzkurse (im Folgenden: Mitglied) kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Antrag und Annahme zustande (im Folgenden: Vertrag).

Durch das Einreichen eines Online Anmeldeformulars gibt das Mitglied einen verbindlichen Antrag zum Abschluss des Vertrages ab. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung über eine Erziehungsberechtigte Person erfolgen. Die Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch eine Anmeldebestätigung der Tanzschule.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tanzschule werden mit dem setzen des Haken während des Buchungsvorgangs akzeptiert.

 

Gegenstand des Vertrages / Zahlungsbedingungen

Mit dem Schluss des Vertrages wird das Mitglied zum Besuch der gebuchten Unterrichtseinheiten der Tanzschule berechtigt. Im Gegenzug verpflichtet sich das Mitglied zur vollständigen und rechtzeitigen Zahlung der Mitglieds- bzw. Kursbeiträge. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Beiträge sind auf dem Anmeldeformular bzw. dem Mitgliedsvertrag und der Internetseite www.tanzschule-easysteps.de aufgeführt. Angegeben ist immer der Beitrag für eine Person inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kursbeitrag wird monatlich mittels SEPA-Laschrift zum Ersten eines Monats vom Konto des Mitglieds eingezogen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Kreditinstituten erhobenen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Tanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Gerät das Mitglied im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig. Nichtteilnahme oder vorzeitiger Abbruch des Tanzkurses durch das Mitgleid entbinden nicht von der vollständigen Zahlung des Kursbeitrages.

Im Falle einer allgemeinen Preisanpassung ist das Mitglied berechtigt, innerhalb einer Frist von 14 Tagen den laufenden Vertrag zu kündigen. Die Tanzschule behält es sich vor, die Beiträge bei einem Umzug in eigene Räumlichkeiten anzuheben.

 

Tanzunterricht

Der Tanzunterricht findet aktuell in unterschiedlichen Räumlichkeiten statt. Es liegt in der Verantwortung des Mitglieds am richtigen Standort zu erscheinen. Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (beispielsweise zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgesagt oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen seitens der Tanzschule erfolgt.

Versäumte Stunden und Krankheitsfall

Die versäumten Stunden können nach Absprache, Möglichkeiten und Angebotslage in Parallelkursen nachgeholt werden. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen werden müssen, so können die versäumten Stunden für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben werden. Eine Rückzahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt nicht.

Sofern krankheitsbedingt die fortlaufende Teilnahme (ab 4 Wochen) am Tanzkurs nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft für 5€ monatlich ruhen zu lassen. Ein Ärztliches Attest ist für diesen Vorgang zwingend Notwendig.

Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, Urlaub oder fehlende Kinderbetreuung nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.

 

Schulferien / Feiertage / Schließzeiten

An gesetzlichen Feiertagen bleibt die Tanzschule geschlossen und es findet kein Unterricht statt. Während der brandenburgischen Schulferien, findet der Unterricht in Form eines vom Regelplan abweichenden Ferienprogrammes statt.

Ausgenommen sind die Schließzeiten der Tanzschule, die sich übers Jahr auf 5 Kalenderwochen verteilen. In dieser Zeit bleibt die Tanzschule geschlossen und es findet kein Unterricht statt. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind weiter zu entrichten.

Die Tanzschule garantiert 45 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.

 

Haftung

Die Teilnahme an unseren Tanzkursen und der Aufenthalt in unseren angemieteten Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

Für die Garderobe der Mitglieder und deren Wertgegenstände haftet die Tanzschule nicht. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Von Seiten der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

 

Kündigungsrecht durch die Tanzschule

Wird der vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag trotz Mahnung der Tanzschule nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, hat die Tanzschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Tanzschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

Im Falle grob ungebührlichen Verhaltens (z.B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) behalten wir uns vor, Kursteilnehmer ohne Anspruch auf ganze oder teilweise Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Kursbeiträgen vom weiteren Tanzunterricht auszuschließen.

 

Kündigungsrecht durch Mitglied

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen bedürfen der Textform und sind zu richten an: Tanzschule Easy Steps, Am Preul 1, 15711 Königs Wusterhausen. Der Vertrag wird grundsätzlich für die Dauer von einem Monat abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen vor Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch und fortlaufend jeweils um einen Monat. Der Vertrag kann dann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum nächsten Laufzeitende gekündigt werden. Verträge mit einer vereinbarten Stundenzahl bedürfen keiner Kündigung, diese enden automatisch.

 

Geistiges Eigentum

Die Weitergabe der von den Tanzlehrern der Tanzschule persönlich entwickelten und damit urheberrechtlich geschützten Schritte, Folgen und Tanzformationen ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus niedrigeren, anderen oder höheren Kursstufen.

Dem Weitergabeverbot unterliegt dabei das Werk der Tanzkunst als die Interpretation der Musik durch Körpersprache, nämlich Drehungen, Sprünge und Hebungen in rhythmischer, metrischer und tempo gebender Gestaltung als Ergebnis persönlichen geistigen Schöpfung des Choreographen. Ausgenommen von diesem Verbot ist die Weitergabe von gemeinfreien und allgemein bekannten Schritten bzw. Schrittverbindungen und Figuren aus dem Bereich allgemein gelernten Tanzarten (beispielsweise allgemein bekannte Schritte und Figuren des Hip-Hops oder der Standard- und lateinamerikanischen Tänze).

Sollte das Mitglied nicht sicher sein, ob einzelne erlernte Tanzschritte oder Figuren dem hier festgelegten Weitergabeverbot unterliegen, findet eine individuelle Absprache mit den Tanzlehrern ab.

 

Datenschutz

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zwecks Erfüllung des Vertrages zwischen der Tanzschule und dem Mitglied in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Änderungen von personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, sind der Tanzschule umgehend mitzuteilen.

Die personenbezogenen Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die Tanzschule sorgt dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind und damit den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Mitglieder haben, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Die Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten, die nicht dem Zwecke der Vertragserfüllung dienen (beispielsweise Film- und Fotoaufnahmen), erfolgen nur mit einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person bzw. mit der Zustimmung des gesetzlichen und zur Erteilung solcher Zustimmung berechtigten Vertreters. Der Wiederruf der Einwilligung ist dabei jederzeit möglich.

Die Einzelheiten des Umgangs mit den personenbezogenen Daten werden in der Datenschutzerklärung der Tanzschule festgelegt und den Mitgliedern zur Kenntnisnahme zugänglich gemacht.

 

Schriftform

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

 

RECHTSWIRKSAMKEIT

Sollten diese AGB in einzelnen Teilen nicht rechtswirksam sein, so behalten die anderen Teile ihre Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Gewollten am nächsten kommt.